Rund um die Uhr bestens versorgt:
Stationäre Pflegeangebote im Herzen Castrop-Rauxels

Wenn pflegebedürftige Menschen ihren Alltag zu Hause nicht mehr bewältigen können, ist die Pflege, Betreuung und Versorgung in einer stationären Einrichtung häufig die ideale Lösung. Unsere modernen, stationären Pflegeangebote in Castrop-Rauxel umfassen alle Optionen der vollstationären sowie der Kurzzeitpflege, um unsere Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr individuell und in allen Lebensbereichen zu unterstützen.

Unsere ausgebildeten Pflege- und Betreuungskräfte sind rund um die Uhr für Sie da und unterstützen Sie auch in Ihrer Alltagsgestaltung sowie mit abwechslungsreichen Angeboten zu Austausch, Gemeinschaft und Teilhabe. Denn wir wollen, dass Sie bei uns Ihren neuen Lebensmittelpunkt mit individueller Wohn- und Lebensqualität genießen können.

Je nach Pflegegrad werden die Kosten für Pflege und Betreuung von Ihrer Pflegeversicherung bezuschusst, ggf. können Sie auch Pflegehilfe oder Wohngeld beantragen. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Stationäre Pflegeangebote:
Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Langzeit-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • modernes Wohnumfeld ausschließlich mit Einzelzimmern und eigenem Bad
  • zentrale Lage der Einrichtungen mit Zugang zu Stadt und Natur
  • umfassende Versorgung mit Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft
  • umfassende Beratung zu Pflegefinanzierung, Höherstufungen, Pflegebedarf, u.v.m.

Dürfen wir weiterhelfen?

Malte Rosengart

Malte Rosengart

Qualitätsmanagement

Kosten und Finanzierung stationärer Pflege:
Häufig gestellte Fragen

Beim Pflegesatz handelt es sich um die festgesetzten täglichen Kosten für die Behandlung von Kranken und Pflegebedürftigen in Kranken-, Heil- oder Pflegeeinrichtungen. Der Pflegesatz wird nach den unterschiedlichen Pflegegraden differenziert und steigt, je höher der jeweilige Pflegegrad einer pflegebedürftigen oder kranken Person ist. Die fünf Pflegegrade werden zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen und sind entsprechend des Umfangs an jeweils benötigter Hilfe ausgerichtet.

Die Kosten für die Unterkunft müssen Sie als pflegebedürftige Person selbst zahlen. Dazu gehören unter anderem auch Aufwendungen für Zimmerreinigung oder Wäscheversorgung. Darüber hinaus sind hier alle Kosten für Strom, Heizung und Wasser enthalten.

Mit den Verpflegungskosten werden alle Nahrungs- und Getränkeangebote in unseren Häusern abgedeckt. Dazu zählen die Hauptmahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie das Abendessen. Darüber hinaus sind wechselnde Zwischenmahlzeiten und verschiedene Heiß- und Kaltgetränke ebenfalls darin enthalten.

Investitionskosten sind für Bau-, Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten und Instandhaltung gedacht: Ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume oder auch Maßnahmen für den Brandschutz sind Kosten, die auf einen monatlichen Beitrag umgerechnet werden. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, können Sie eine Beteiligung der Sozialhilfeträger mit dem so genannten Pflegewohngeld beantragen. Mehr Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtungsleitung.

Damit werden die Kosten für die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe in unseren Einrichtungen finanziert.

Die Pflegekassen zahlen zu den Pflegekosten einen monatlichen Zuschuss, der Ihnen von den Gesamtkosten pro Monat abgezogen wird. Wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab, der wiederum anhand von Art und Umfang der benötigten Hilfe festgelegt wird (s.o.).

Das ist die Summe der tatsächlich anfallenden monatlichen Kosten für einen Pflegeplatz in einer stationären Einrichtung. Dieser wird i.d.R. zunächst von der jeweiligen Rente sowie bei Bedarf vom sonstigen Vermögen bezahlt.